Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 17. Dezember 2002 (HmbGVBl. S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 93)
Die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Januar beschlossenen Änderungen treten erst am 01.01.2026 in Kraft und sind daher noch nicht umgesetzt.
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