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Vorschrift Tiefbohrverordnung

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Bergverordnung für Tiefbohrungen, Untergrundspeicher und für die Gewinnung von Bodenschätzen durch Bohrungen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Tiefbohrverordnung - BVOT)

Sachgebiet: Bergrecht

Gesetzgeber: Hamburg

Vom 24. Juli 2014, HmbGVBl. S. 343

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.686720

Auf Grund von § 65 Nummern 2 bis 6, § 66 Satz 1 Nummern 1, 5, 6, 9 und 10, auch in Verbindung mit § 126 Absatz 1 Satz 1, § 127 Absatz 1, § 67 Nummer 1 und § 68 Absatz 1 Satz 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert am 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154, 3159, 3179), in Verbindung mit § 1 der Weiterübertragungsverordnung-Bergrecht vom 15. Dezember 1981 (HmbGVBl. S. 357), geändert am 26. November 2013 (HmbGVBl. S. 478), wird verordnet:

Abschnitt 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften

§ 3 Anzeige besonderer Ereignisse

§ 4 Schriftliche Anweisungen

§ 5 Prüfungen

§ 6 Anerkennung von Sachverständigen

§ 7 Verhalten im Betrieb

§ 8 Fremdsprachige Beschäftigte

§ 9 Sicherung von Einrichtungen

§ 10 Überwachung des Betriebes

§ 11 Auflässige Bohrungen

Abschnitt 3 Bohrgerüste

§ 12 Allgemeine Anforderungen

§ 13 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen

§ 14 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen des Hebewerkseiles

§ 15 Bedienung des Hebewerkes

§ 16 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohrgerüsten

§ 17 Bohrgerüstbuch

Abschnitt 4 Bohrbetrieb

§ 18 Allgemeines

§ 19 Verrohrung und Zementation

§ 20 Absperreinrichtungen

§ 21 Totpump- und Druckentlastungseinrichtungen

§ 22 Bohrspülung

§ 23 Spülungspumpen

§ 24 Gestänge- und Verrohrungsarbeiten

§ 25 Umgang mit Zangen

§ 26 Spillarbeiten

§ 27 Verhalten bei Ausbrüchen

§ 28 Verhalten bei Bohrlocheinbrüchen

§ 29 Schutz angebohrter Lagerstätten und Wasserhorizonte

§ 30 Überwachung des Bohrlochverlaufs

§ 31 Sicherung stillliegender Bohrungen

§ 32 Bohrergebnisse und Bohrbericht

Abschnitt 5 Förderbohrungen

§ 33 Allgemeine Anforderungen

§ 34 Erdöl- und Erdgasförderbohrungen

§ 35 Untergrundspeicherbohrungen

§ 36 Einpress- und Versenkbohrungen

§ 37 Arbeiten an Förderbohrungen

§ 38 Überwachung der Förderung und Einleitung

§ 39 Förderbuch

Abschnitt 6 Gewinnung von Salzen durch Aussolen, Kavernen

§ 40 Standsicherheit von Kavernen

§ 41 Aussolen von Kavernen

§ 42 Kaverneninnendruck

§ 43 Überwachung der Hohlraumentwicklung von Kavernen

§ 44 Messungen an der Tagesoberfläche

Abschnitt 7 Lagerung und Umschlag von entzündlichen, leicht- oder hochentzündlichen Flüssigkeiten in Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von weniger als 10.000 Litern

§ 45 Allgemeine Anforderungen

§ 46 Ausrüstung von Lagerbehältern

§ 47 Zusammenlagern von Flüssigkeiten verschiedener Gefährlichkeitsmerkmale

§ 48 Lagerung von Dieselkraftstoff, Heizöl und ähnlichen Flüssigkeiten

Abschnitt 8 Rohrleitungen

§ 49 Allgemeine Anforderungen

§ 50 Leitungsführung

§ 51 Leitungsverlegung

§ 52 Mit Förderbohrungen verbundene Rohrleitungen

§ 53 Zusätzliche Anforderungen an Rohrleitungen für schwefelwasserstoffhaltiges Erdgas

§ 54 Überwachung der Leitungstrasse

§ 55 Rohrleitungsbuch

Abschnitt 9 Besondere Schutzmaßnahmen

§ 56 Allgemeines

§ 57 Sicherungsmaßnahmen bei besonderen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen

§ 58 Gräben und sonstige Bodeneinschnitte

§ 59 Betrieb von Maschinen und Handhabung anderer technischer Arbeitsmittel

§ 60 Unter Druck stehende Schläuche und bewegliche Leitungen

§ 61 Verdichter

§ 62 Hebevorgänge

Abschnitt 10 Umgang mit Sprengmitteln

§ 63 Allgemeines

§ 64 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln

§ 65 Schutz vor Sprengwirkungen

§ 66 Sprengarbeiten im Bohrloch

§ 67 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln

Abschnitt 11 Explosions-, Brand- und Gasschutz

§ 68 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre

§ 69 Allgemeine Schutzmaßnahmen für explosionsgefährdete Bereiche

§ 70 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 0

§ 71 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 1

§ 72 Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen der Zone 2

§ 73 Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 74 Brandgefährdete Bereiche

§ 75 Feuerlöscheinrichtungen und Personal

§ 76 Anforderungen an den Gasschutz

§ 77 Mitführen von Selbstrettern

§ 78 Arbeiten bei Gasgefahr

§ 79 Geräteraum und Gerätewart

Abschnitt 12 Taucherarbeiten

§ 80 Allgemeine Anforderungen

§ 81 Sicherung der Tauchstelle

§ 82 Sonstige Vorsorgemaßnahmen

§ 83 Tauchen mit autonomen Tauchgeräten

§ 84 Tauchen mit schlauchversorgten Tauchgeräten

§ 85 Unterwasserbasen und Unterwasserdruckkammern

§ 86 Anforderungen an Taucher, Tauchhelfer und das Taucherdienstbuch

§ 87 Aufsicht beim Tauchen

§ 88 Aufbewahrung, Wartung und Instandsetzung der Tauchausrüstung

§ 89 Tauchregeln

§ 90 Tauchbericht und Anzeigepflicht

Abschnitt 13 Plattformen

§ 91 Genehmigung

§ 92 Kennzeichnung der Plattformen

§ 93 Sprechfunkverbindungen

§ 94 Einrichtungen zur mündlichen Verständigung

§ 95 Alarmsystem und Alarmplan

§ 96 Rettungsmittel

§ 97 Aufbau, Abbau und Umsetzen beweglicher Plattformen

§ 98 Betriebsregeln

§ 99 Betriebsbuch

§ 100 Ausnahmebewilligungen

§ 101 Übertragung der Verantwortlichkeit

§ 102 Bekanntmachung der Verordnung

§ 103 Ordnungswidrigkeiten

§ 104 Übergangsvorschriften

Anlage

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