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Vorschrift Hafensicherheitsverordnung

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  • Vom 6. Februar 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verodnung vom 27. Januar 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 134)

  • Vom 6. Februar 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 58), zuletzt geändert am 8. Januar 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 21)

  • Vom 6. Februar 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 58), geändert am 2. November 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 387)

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Landesverordnung über die Sicherheit beim Umgang mit gefährlichen Gütern in den schleswig-holsteinischen Häfen (Hafensicherheitsverordnung - HSVO)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Schleswig-Holstein

Vom 6. Februar 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verodnung vom 1. August 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 772)

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Aufgrund des § 137 Absatz 1 und Absatz 2 und des § 142 Absatz 3 des Landeswassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 91), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Oktober 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 387), und § 175 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) verordnet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Geltung der nationalen und internationalen Regelungen

§ 4 Zuständige Behörden

§ 5 Befugnisse der Hafenbehörden und der Wasserschutzpolizei

§ 6 Grundregel für das Verhalten im Hafen

§ 7 Ausnahmen

§ 8 Einbringen gefährlicher Güter

§ 9 Inhalt der Anmeldung

§ 10 Einschränkung des Einbringens

§ 11 Sicherheitsmaßnahmen, Aufsicht

§ 12 Anzeigepflicht

§ 13 Festmachen von Fahrzeugen

§ 14 Nachrichtenverbindung

§ 15 Sicherung von Fahrzeugen

§ 16 Gefahrenbereiche, Aufenthalt an Bord

§ 17 Sicherheitsabstände

§ 18 Anlagen, Geräte

§ 19 Behandlung von Versandstücken, Behältern und Fahrzeugladungen

§ 20 Zeitweiliger Aufenthalt

§ 21 Warntafeln, Belehrungen, Merkblätter

§ 22 Schutz gegen Abhandenkommen und unbefugten Zutritt

§ 23 Brandschutz

§ 24 Eigenversorgung mit flüssigen Treibstoffen und Gasen

§ 25 Sonstige Sicherheitsvorkehrungen

§ 26 Verhalten nach dem Umschlag

§ 27 Inertisierung

§ 28 Schlepp- und Schubverkehr

§ 29 Roll-on-/Roll-off-Verkehr

§ 30 Ordnungswidrigkeiten

§ 31 Inkrafttreten

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