Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 14. November 2013, GVOBl. M-V S. 660, zuletzt geändert am 29. August 2017, GVOBl. M-V S. 243, 246
Aufgrund des § 2 Absatz 1 und 2 und des § 10 Absatz 1 Satz 3 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 4. Oktober 1991 (GVOB1. M-V S. 366,435), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2009 (GVOB1. M-V S. 666,671) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Finanzministerium:
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