Landesverordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten im Bodenschutzrecht für den Aufgabenbereich des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei (Landwirtschafts-Bodenschutzzuständigkeitslandesverordnung - LwBodSchZustLVO M-V)
Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zuständigkeitsneuregelungsgesetzes vom 20. Dezember 1990 (GVOBl. M-V 1991 S. 2) verordnet die Landesregierung und auf Grund des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Beleihung der LMS Landwirtschaftsberatung Mecklenburg-Vorpommern/Schleswig-Holstein GmbH (LMS) mit staatlichen Aufgaben vom 19. Juli 1994 (GVOBl. M-V S. 759) verordnet das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei mit Einwilligung der LMS:
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