Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 22. Dezember 2003 (GVBl. S. 23), geändert am 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74, 122)
Aufgrund des § 134 Abs. 1 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) in der Fassung vom 4. Februar 1999 (GVBl. S. 114), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. November 2003 (GVBl. S. 495), verordnet das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt:
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