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Vorschrift Richtlinie zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege

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  • Vom 10. Juli 2015, ThürStanz. S. 1287, zuletzt geändert am 18. März 2018, ThürStAnz S. 421

  • Vom 10. Juli 2015, ThürStanz. S. 1287, geändert am 14. März 2017, ThürStanz. S. 453

  • Vom 10. Juli 2015, ThürStanz. S. 1287

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Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Thüringen

Vom 10. Juli 2015 (ThürStanz. S. 1287), zuletzt geändert am 24. Januar 2019 (ThürStAnz Nr. 9/2019 S. 477)

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.866410

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

2 Gegenstand der Förderung

3 Zuwendungsempfänger

4 Zuwendungsvoraussetzungen

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Zuwendungsart

5.2 Finanzierungsart

5.3 Form der Zuwendung

5.4 Bemessungsgrundlage/Höhe der Zuwendung

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Verpflichtungszeitraum

6.1.1 Verlängerung

6.1.2 Anschlussförderung

6.1.3 Vorzeitiger Ausstieg

6.2 Zuwendungsfähige Flächen

6.3 Bestandteile dieser Richtlinie

6.4 Umwandlung oder Anpassung von Maßnahmen (Maßnahmenwechsel)

6.5 Ausdehnung von Verpflichtungen durch Einbeziehung von Flächen

6.6 Flächenabgang/Betriebsübergang/Verpflichtungsübertragung

6.7 Höhere Gewalt

6.8 Mehrfachförderung/Kombinierbarkeit

6.9 Flächenkonstanz

6.10 Anderweitige Verpflichtungen

6.11 Revisionsklausel

6.12 Informationspflicht des Begünstigten

7 Verfahren

7.1 Antrags- und Bewilligungsbehörde

7.2 Antragsvoraussetzungen

7.3 Verfahren zum Antrag auf Bewilligung

7.3.1 Antragstellung

7.3.2 Abstimmungsverfahren mit UNB

7.3.3 Bestätigung durch UNB

7.3.4 Finanzmanagement

7.3.5 Bewilligung

7.4 Verfahren zum Antrag auf Auszahlung

7.5 Rückforderungen

7.6 Sanktionen

7.6.1 Berechnungsgrundlage und Sanktionierung bei den Bemessungsgrundlagen Flächengröße bzw. Tierzahl (T)

7.6.2 Sanktionen bei Verstößen gegen die Zuwendungsvoraussetzungen und gegen sonstige Auflagen

7.6.3 Sanktionen bei Verstößen gegen Cross Compliance

7.6.4 Reihenfolge der Kürzungen

7.7 Kontrollen

7.7.1 Allgemeine Grundsätze

7.7.2 Verwaltungskontrollen

7.7.3 Vor-Ort-Kontrollen (außer Einhaltung der Cross Compliance Vorschriften)

7.7.4 Kontrollen der Einhaltung der Cross Compliance Vorschriften

7.8 Zu beachtende Vorschriften

7.8.1 Transparenz

7.8.2 Gemeinschaftsaufgabe

7.9 Verwendungsnachweis

7.10 Controlling

7.11 Prüfungsrechte

7.12 Überwachung der Einhaltung des Rückumwandlungsverbotes von Dauergrünland in Ackerfläche bei der KULAP-Maßnahme G7 durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB)

8 Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen

Anlage 1 (zu Ziffer 6.3) Übersicht der KULAP-Maßnahmen 2014-2020

Anlage 2 (zu Ziffer 6.3) Förderkatalog

Maßnahmen A11, V11 und A12: Artenreiche Fruchtfolge

Maßnahme A3: Betrieblicher Erosionsschutz

A4: Naturbetonte Strukturelemente

Strukturelemente ohne Kulissenbezug

Maßnahmen A411 und V411: Blühstreifen ohne Kulissenbezug

Maßnahmen A412 und V412: Mehrjährige Blühstreifen ohne Kulissenbezug

Strukturelemente mit Kulissenbezug

Maßnahmen A421 und V421: Blühstreifen in Kulissen zum Schutz spezieller Arte

Maßnahmen A422 und V422: Mehrjährige Blühstreifen in Kulissen zum Schutz spezieller Arten

Maßnahmen A423 und V423: Schonstreifen

Maßnahme A424: Ackerrandstreifen

Maßnahmen A425 und V425: Gewässer- und Erosionsschutzstreifen

Maßnahme A5: Nutzung des Ackerlandes als Grünland

Maßnahme A6: Rotmilanschutz

G1: Artenreiches Grünland

Maßnahme G11: Artenreiches Grünland (6 Kennarten)

Maßnahme G12: Artenreiches Grünland (4 Kennarten)

G2: Biotopgrünland (Grundstufe) außerhalb von Schutzgebieten Maßnahme

G21: Weide mit Rindern/Pferden und/ oder Schafen/Ziegen

Maßnahme G22: Mahd

G3: Biotopgrünland (Erschwernisstufe) außerhalb von Schutzgebieten Maßnahme

Maßnahme G31: Weide mit Rindern/Pferden und/ oder Schafen/Ziegen

Maßnahme G32: Mahd

Maßnahme G33: Hüteschafhaltung (Schafe/Ziegen)

G4: Biotopgrünland (Grundstufe) innerhalb von Schutzgebieten

Maßnahme G41: Weide mit Rindern/Pferden und/ oder Schafen/Ziegen

Maßnahme G42: Mahd

G5: Biotopgrünland (Erschwernisstufe) innerhalb von Schutzgebieten Maßnahme

Maßnahme G51: Weide mit Rindern/Pferden und/ oder Schafen/Ziegen

Maßnahme G52: Mahd

Maßnahme G53: Hüteschafhaltung (Schafe/Ziegen)

Maßnahme G6: Offenlanderhaltung

Maßnahme G7: Dauerhafte Umwandlung des Ackerlandes in Dauergrünland

Ökologischer Landbau

Maßnahme Ö1: Einführung

Maßnahme Ö2: Beibehaltung

Maßnahme T: Vom Aussterben bedrohte einheimische Nutztierrassen

Anlage 3 (zu Ziffer 6.3) Kombinationstabelle

Anlage 4 (zu Ziffer 6.3) Lebensräume in FFH-Gebieten

Anlage 5 (zu Ziffer 6.3) Entsprechunqstabelle

Anlage 6 (zu Ziffer 6.3) Schlüssel für die Berechnung der Großvieheinheiten

Anlage 7 (zu Ziffer 6.3) Liste der Aussaat- und Blühmischungen

Anlage 8 (zu Ziffer 6.3) Kennartenkatalog

Anlage 9 (zu Ziffer 6.3) Definitionen im Sinne dieser Richtlinie

Anlage 10 (zu Ziffer 6.3) Umwandlung oder Anpassung von Maßnahmen (Maßnahmenwechsel) gemäß Ziffer 6.4 dieser Richtlinie

Anlage 11 (zu Ziffer 6.3) Sanktionen bei Verstößen gegen die Zuwendungsvoraussetzungen und gegen sonstige Auflagen gemäß Ziffer 7.6.2 dieser Richtlinie

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