Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Hessen
Stand vom 16. Dezember 2015, GVBI. S. 668
Aufgrund des § 33 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Waldgesetzes vom 27. Juni 2013 (GVBl. S. 458). geändert durch Gesetz vom 16. Juli 2014 (GVBl. S. 186), verordnet die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
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