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Vorschrift Tabakerzeugnisgesetz

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  • Stand vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Dezmeber 2022 (BGBl. I S. 2752, 2756)

  • Stand vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569), zuletzt geändert am 19. November 2020 (BGBl. I S. 2456)

  • Stand vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569), zuletzt geändert am 23. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2229)

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Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Bund

Stand vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 569), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 194)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.922281

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Begriffsbestimmungen; Anwendbarkeit weiterer Bestimmungen

§ 2 Sonstige Begriffsbestimmungen

§ 3 Verantwortliche Personen

Abschnitt 2
Tabakerzeugnisse

§ 4 Emissionswerte

§ 5 Inhaltsstoffe

§ 6 Warnhinweise und Verpackung

§ 7 Rückverfolgbarkeit; Erkennungs- und Sicherheitsmerkmal

§ 7a Ausgabestelle; unabhängiger Anbieter

§ 7b Verordnungsermächtigungen

§ 8 Bestrahlung

§ 9 Pflanzenschutzmittel

§ 10 Kenntlichmachung

§ 11 Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch

§ 12 Neuartige Tabakerzeugnisse

Abschnitt 3
Verwandte Erzeugnisse

§ 13 Inhaltsstoffe von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern

§ 14 Beschaffenheit von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern

§ 15 Beipackzettel, Warnhinweis und Verpackung für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter

§ 16 Allgemeine Pflichten des Herstellers, des Importeurs und des Händlers von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern

§ 17 Pflanzliche Raucherzeugnisse

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse

§ 18 Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 19 Verbot der Hörfunkwerbung, der Werbung in Druckerzeugnissen und in Diensten der Informationsgesellschaft, Verbot des Sponsorings

§ 20 Verbot der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation

§ 20a Verbot der Außenwerbung

§ 20b Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung

§ 21 Verbot von Werbung mit qualitativen Zielen

§ 22 Grenzüberschreitender Fernabsatz an Verbraucher; Datenschutz

§ 23 Ermächtigungen

Abschnitt 5
Bedarfsgegenstände

§ 24 Allgemeine Anforderungen an das Inverkehrbringen von Bedarfsgegenständen

§ 25 Übergang von Stoffen auf Erzeugnisse

§ 26 Ermächtigungen

Abschnitt 6
Überwachung

§ 27 Zuständigkeit und Zusammenarbeit

§ 28 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden

§ 29 Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 30 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen

§ 31 Betretensrechte und Befugnisse, Probenahme

§ 32 Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 33 Ermächtigungen

Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschirften

§ 34 Strafvorschriften

§ 35 Bußgeldvorschriften

§ 36 Einziehung

§ 37 Ermächtigungen

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 38 Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren

§ 39 Zulassung von Ausnahmen

§ 40 Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 41 Vorübergehende Verbringungsverbote

§ 42 Ausfuhr

§ 43 Rechtsverordnungen in Dringlichkeitsfällen

§ 44 Rechtsverordnungen zur Angleichung an Unionsrecht

§ 45 Übertragung von Ermächtigungen

§ 46 Ermächtigung zur Anpassung von Rechtsverordnungen

§ 47 Übergangsregelungen

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