Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: März 2016 (GMBl 2016, S. 378; zuletzt geändert GMBl 2021, S. 899)
*) Hinweis zu Anpassungen:
- Die Texte wurden weiter an die CLP-VO und GefStoffV angepasst.
- Die Liste wurde nach CLP-VO bereinigt bzw. angepasst. Ergänzt wurde wieder „Arsenige Säure“ - in CLP-VO ist nur Arsensäure eingestuft.
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) und Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossene Technische Regel bekannt:
Ausgabe März 2016*)
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