Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bayern
Vom 21. April 2016, Az. 22a-U8023-2016/1-4, AllMBl. S. 1539
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt zur Ausführung des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 933, BayRS 2129-1-4-U) im Benehmen mit der Bayerischen Staatskanzlei und den Bayerischen Staatsministerien folgende Bekanntmachung:
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