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Vorschrift  Zuständigkeitsverordnung über die Ausführung von Rechtsvorschriften nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und dem Gesetz zu dem Übereinkommen über sichere Container

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Bremische Verordnung über Zuständigkeiten für die Ausführung von Rechtsvorschriften nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und dem Gesetz zu dem Übereinkommen über sichere Container

Sachgebiet: Gefahrgut

Gesetzgeber: Bremen

Vom 14. Juni 2016, Brem.GBl. S. 332

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.941621

Aufgrund

    - des § 79 Absatz 3 des Bremischen Polizeigesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 441; 2002 S. 47 — 205-a-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (Brem.GBl. S. 464) geändert worden ist;

    - des § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist;

    - des Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container vom 10. Februar 1976 (BGBl. 1976 II S. 253), das zuletzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 147) geändert worden ist

verordnet der Senat:

Teil 1 Zuständigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz

§ 1

§ 2

Teil 2 Zuständigkeiten nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

§ 3

Teil 3 Zuständigkeiten nach der Gefahrgutverordnung See

§ 4

Teil 4 Zuständigkeiten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung

§ 5

Teil 5 Zuständigkeiten nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container

§ 6

§ 7

Teil 6 Zuständigkeiten nach der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung

§ 8

Teil 7 Schlussbestimmungen

§ 9

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