Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 21. Februar 2005, GVOBl. M-V S. 70, geändert am 19. Oktober 2012, GVOBl. M-V S. 479
Aufgrund des § 114 Abs. 2 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes vom 25. März 1998 (GVOBI. M-V S. 335), das zuletzt durch das Gesetz vom 18. Mai 2004 (GVOBI. M-V S. 178) geändert worden ist, und des § 2 Abs. 1 und 2 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 4. Oktober 1991 (GVOBI. M-V S. 366, 435), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. März 2004 (GVOBI. M-V S. 74) geändert worden ist, verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium:
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