Sachgebiet: Gerätesicherheit
Gesetzgeber: Bund
Vom 14. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2879), zuletzt geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858, 1979)
Dieses Gesetze dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79).
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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