Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Berlin
In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1117, 1118)
Änderung des § 24 c durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze vom 22. März 2021 (GVBl. S. 318, 324) tritt gemäß Artikel 6 desselben Gesetzes am 2. April 2024 in Kraft und ist daher textlich noch nicht umgesetzt.
Änderung durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze Vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982) tritt gem. Artikel 6 desselben Gesetzes mit Beginn der 19. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin in Kraft. Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung veranlasst die Bekanntmachung des Tages des Inkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.
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