Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752, 2756)
Die Änderungen durch Artikel 14 des Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften treten gemäß Artikel 23 derselben Verordnung am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Die Änderungen durch Artikel 10 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3448) treten gemäß Artikel 137 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Außer Kraft der §§ 62 Abs. 3, 63c Abs. 2 und 63d Abs. 2 durch Artikel 14 Abs. 1-3 Zweites Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2192).
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