Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726, 1738)
Die Änderungen durch Artikel 2 des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353, 1358) treten gemäß Artikel 5 desselben Gesetzes am 1. Februar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Die Änderungen durch Artikel 11 Nummer 2 des Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726, 1738) treten gemäß Artikel 12 Absatz 2 S. 2 desselben Gesetzes am 1. Februar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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