Sachgebiet: Bergrecht
Gesetzgeber: Bayern
Vom 27. Dezember 1999 (GVBl. S. 532), zuletzt geändert am 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 633, 669)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekannt gemacht wird:
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