Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 4. März 2013, ABl. L 76 S. 1, zuletzt geändert am 6. Dezember 2017, ABl. L 328 S. 38
2.4.3.3. Wirtschaftszweige, in denen die Anwendung eines Stichprobenverfahrens gestattet werden kann
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: