Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 241), zuletzt geändert am 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138, 3191)
Auf Grund des § 94 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
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