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Vorschrift Besonderes Gebührenverzeichnis

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Landesverordnung über Gebühren auf dem Gebiet des Umweltrechts (Besonderes Gebührenverzeichnis)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz

Vom 28. August 2019 (GVBl. S. 235)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1283050

Aufgrund des § 2 Abs. 4, des § 10 Abs. 1 Satz 2, des § 24 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 und des § 26 Abs. 2 des Landesgebührengesetzes vom 3. Dezember 1974 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juni 2017 (GVBl. S. 106), BS 2013-1, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen verordnet:

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Gebührenschuld und Gebührenbemessung

§ 3 Mindestgebühr

§ 4 Gebühren in besonderen Fällen

§ 5 Umsatzsteuer

§ 6 Auslagenerstattung

§ 7 Kosten mitwirkender Behörden

§ 8 Inkrafttreten

Anlage
Besonderes Gebührenverzeichnis auf dem Gebiet des Umweltrechts

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