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Vorschrift Durchführungsverordnung zur Festlegung der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen, die fluorierte Treibhausgase enthaltende elektrische Schaltanlagen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen oder fluorierte Treibhausgase aus ortsfesten elektrischen Schaltanlagen zurückgewinnen

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/2066 DER KOMMISSION vom 17. November 2015 zur Festlegung - gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen, die fluorierte Treibhausgase enthaltende elektrische Schaltanlagen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen oder fluorierte Treibhausgase aus ortsfesten elektrischen Schaltanlagen zurückgewinnen ((EU) 2015/2066)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 17. November 2015 (ABl. L 301 S. 22)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1375824

Präambel

Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Zertifizierung natürlicher Personen

Artikel 3 Ausstellung von Zertifikaten für natürliche Personen

Artikel 4 Zertifizierungsstelle

Artikel 5 Prüfstelle

Artikel 6 Mitteilung

Artikel 7 Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung

Artikel 8 Aufhebung

Artikel 9 Inkrafttreten

ANHANG I
Mindestanforderungen in Bezug auf die von den Prüfstellen zu prüfenden fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten

ANHANG II
Entsprechungstabelle

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