Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143)
Die Änderung durch Artikel 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen vom 4. April 2017 (BGBl. I S. 770) tritt gem. Artikel 3 Abs. 3 am 27. November 2019 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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