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Vorschrift Energiesicherungstransportverordnung

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  • Vom 26. August 2022 (BAnz AT 29.08.2022 V1)

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Verordnungbzur priorisierten Abwicklung von schienengebundenen Energieträgertransporten zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungstransportverordnung - EnSiTrV)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 26. August 2022 (BAnz AT 29.08.2022 V1), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2022 (BAnz AT 29.08.2022 V1)

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1535245

Auf Grund des § 30 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 sowie mit § 1 Absatz 4 des Energiesicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), von denen § 30 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 4 Satz 1 durch Artikel 4 Nummer 9 des Gesetzes vom 8. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:

§ 1 Vorrang von Energieträgertransporten

§ 2 Vorrang von Transporten von Großtransformatoren

§ 3 Verfahren zur vorrangigen Abwicklung

§ 4 Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 5 Ausschluss der Haftung

§ 6 Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 und § 6)

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