Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 15. Juli 2006, BGBl. I S. 1534, zuletzt geändert am 10. März 2017, BGBl. I S. 420, 421
Die Änderung von § 1 Absatz 3 Satz 2 des Energiesteuergesetzes durch Artikel 9 des Gesetzes zur Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und zur Änderung weiterer Gesetze (Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz – BfBAG) vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420) wurde noch nicht berücksichtigt. Artikel 9 tritt am 1. Januar 2018.
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