Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Januar 2019 (GMBl 2019, S. 36)
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technischen Regeln für Betriebssicherheit bekannt:
Neufassung der TRBS 2121 Teil 3
Die TRBS 2121 Teil 3 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Gefährdungen und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen", Ausgabe Juli 2009, GMBl 2009, S. 851 [Nr. 40] v. 21.9.2009, Berichtigung: Ausgabe Oktober 2009, GMBl 2009, S. 1582 [Nr. 77] v. 20.11.2009, wird wie folgt neu gefasst:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: