Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bayern
Vom 24. Juli 2003, GVBl S. 452, zuletzt geändert am 22. Mai 2015, GVBl S. 158, 160
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Art. 5 Besondere staatliche Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz
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