Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 16. Dezember 2008 (ABl. L 353 S. 1), zuletzt geändert am 31. August 2020 (ABl. L 379 S. 3), zuletzt berichtigt am 25. Februar 2020 (ABl. L 51 S. 13)
Die Änderungen der Anhänge II, III und IV durch Artikel 1 der Verordnung (EU) 2020/217 vom 4. Oktober 2019 (ABl. L 44 S. 1), ber. am 25. Februar 2020 (ABl. L 42 S. 13) treten gem. Artikel 3 derselben Vorschrift am 9. März 2019 in Kraft, Geltungsbeginn 1. Oktober 2021 und sind daher textlich noch nicht umgesetzt worden. Siehe auch Änderungstext.
Die Änderungen des Anhangs VI durch Artikel 1 der Verordnung 2020/1182 DER KOMMISSION vom 19. Mai 2020 zur Änderung des Anhangs VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (ABl. L 261 S. 2) treten gem. Artikel 2 derselben Vorschrift am 31. August 2020 in Kraft, Geltungsbeginn 1. März 2022 und sind daher textlich noch nicht umgesetzt worden. Siehe auch Änderungstext.
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