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Vorschrift Klimaschutzzuständigkeitslandesverordnung

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Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden zur Ausführung von Bundesrecht auf dem Gebiet des Klimaschutzes (Klimaschutzzuständigkeitslandesverordnung - KlimaschutzZustLVO M-V)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern

Vom 15. April 2014, GVOBl. M-V S. 157

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.664043

Aufgrund

des § 14 Absatz 1 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 98), das zuletzt durch Artikel 8 Nummer 8 des Gesetzes vom 28. Oktober 2010 (GVOBl. M-V S. 615, 618) geändert worden ist,

  • in Verbindung mit § 12 des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 68 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044, 3051) geändert worden ist,

des § 14 Absatz 1 des Landesorganisationsgesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 98), das zuletzt durch Artikel 8 Nummer 8 des Gesetzes vom 28. Oktober 2010 (GVOBl. M-V S. 615, 618) geändert worden ist,

  • in Verbindung mit § 7 des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes vom 27. Februar 2008 (BGBl. I S. 258), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388, 1391) geändert worden ist,
  • in Verbindung mit § 5 Absatz 1 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070),
  • in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Nummer 1 und § 20 Absatz 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 28 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154, 3202) geändert worden ist

und des

§ 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786, 3796) geändert worden ist,

verordnet die Landesregierung:

§1 Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

§ 2 Vollzug des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz

§ 3 Vollzug des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

§ 4 Vollzug des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 5 Übertragung von Ermächtigungen

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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