Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Bek. d. BMAS vom 18. März 2013, - IIIb 3 - 35125 - 5 -, GMBl S. 446
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:
- Neufassung der TRGS 510
Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", Ausgabe Januar 2013, GMBl 2013 S. 446-475 [Nr. 22] (vom 15.5.2013), geändert und ergänzt GMBl 2014 S. 1346 [Nr. 66-67] (vom 19.11.2014), berichtigt: GMBl 2015 S. 1320 [Nr. 66] (vom 30.11.2015), wird wie folgt neu gefasst*):
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: