Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 14. Oktober 2008, GBl. S. 370
§ 13 Abs. 2 und § 14 des neuen AbfG treten am 22. Oktober 2008 in Kraft, alle übrigen Vorschriften am 1. Dezember 2008.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: