Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 29. April 1992 (GV. NW. S. 175), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 599, 618)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
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