Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 24. September 2020 (Nds. GVBl. S. 342)
1) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/ 2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. EU Nr. L 327 S. 1).
Aufgrund des § 9 e des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes vom 25. November 2007 (Nds. GVBl. S. 661), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2018 (Nds. GVBl. S. 217), wird verordnet:
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