Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Bayern
Bekanntmachung vom 12. Mai 2017, Az. G3-7020-1/139, AllMBl. S. 237
Zur Umsetzung von EIP-Agri in Bayern erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) die vorliegende Richtlinie. Damit werden Zuwendungen für die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit von operationellen Gruppen (OG) sowie für die von diesen entwickelten Innovationsprojekte im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP-Agri) gewährt. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und ausreichend bereitgestellter Mittel durch die Europäische Union. Es gelten die allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen - insbesondere Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Rechtsgrundlagen dieser Richtlinie sind:
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 einschließlich der hierzu erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen,
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 einschließlich der hierzu erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen,
- Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 einschließlich der hierzu erlassenen Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen,
- das von der Europäischen Kommission am 13. Februar 2015 genehmigte Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum des Freistaates Bayern im Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020,
- Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020 (2014/C 204/01),
- Verordnung (EU) Nr. 1407/2013,
- Bayerische Haushaltsordnung in Verbindung mit dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz,
- die Anhang-I-Liste zu Art. 38 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
in der jeweils geltenden Fassung.
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