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  • Vom 4. September 2002, BGBl. I S. 3503, zuletzt geändert am 21. Januar 2013, BGBl. I S. 95

  • Vom 4. September 2002, BGBl. I S. 3503, zuletzt geändert am 13. Dezember 2006, BGBl. I S. 2727

  • Vom 4. September 2002, BGBl. I S. 3503, geändert am 1. Dezember 2006, BGBl. I S. 2764

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Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Zulassungsstelle und der Widerspruchsbehörde bei der Durchführung des Umweltauditgesetzes (UAG-Gebührenverordnung - UAGGebV)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 4. September 2002, BGBl. I S. 3503, zuletzt geändert am 7. August 2013, BGBl. I S. 3154, 3169

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.81

Auf Grund des § 36 Abs. 2 des Umweltauditgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2002 (BGBl. I S. 3490) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nach Anhörung des Umweltgutachterausschusses:

§ 1 Gebühren und Auslagen

§ 2 Widerspruch

§ 3 Zurückweisung oder Zurücknahme eines ausschließlich gegen eine Festsetzung von Gebühren oder Auslagen gerichteten Widerspruchs

§ 4 Widerruf und Rücknahme eines Verwaltungsaktes, Ablehnung und Rücknahme von Anträgen

§ 5 Zulassungsentscheidungen ohne mündliche Prüfung

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage (zu § 1 Abs. 1)

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