Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 18. August 2008, Nds. GVBl. S. 269, geändert am 18. Februar 2010, Nds. GVBl. S. 61
Aufgrund des § 7 Abs. 2 und 4 des Energieeinsparungsgesetzes in der Fassung vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2684) sowie des Artikels I § 5 des Fünften Gesetzes zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 21. Juni 1972 (Nds. GVBl. S. 309), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 1997 (Nds. GVBl. S. 489), wird verordnet:
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