Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 12. April 2017, ThürStAnz S. 640
Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes zum Schutz von Belegstellen für Bienen (Thüringer Belegstellenschutzgesetz – ThürBSSG –) vom 29. Juni 1995 (GVBl. S. 231), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 24.10.2001 (GVBl. S. 265, 272) und nach Anhörung des Landesverbandes Thüringer Imker e. V. und der örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten verordnet das Thüringer Landesverwaltungsamt:
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