Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Europäische Union
Stand vom 9. Juli 2009, ABl. L 208 S. 21, geändert am 7. November 2017, ABl. L 295 S. 74
2.2. Höchstgrenzen für den Gehalt an bestimmten Stoffen in den Additiven (nur für glasierte Fliesen)
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