Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bayern
Vom 22. Januar 1996, AllMBl. S. 266
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 4. Januar 1977 (MABl. S. 44) wird mit Wirkung vom 1. Januar 1996 aufgehoben und durch folgende Neufassung ersetzt:
Nach den §§ 12 und 14 des Gesetzes über Umweltstatistiken vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2530) sind jährlich Statistiken über Unfälle beim Umgang und bei der Beförderung wassergefährdender Stoffe zu erstellen. Zum Vollzug dieser Bestimmungen wird angeordnet:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: