Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 10. März 1998, GVBl. I S. 46, zuletzt geändert am 8. Mai 2018, GVBl. I Nr. 7/2018 S. 1, 18
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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