Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 23. Juni 2003 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert am 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 746)
Aufgrund des § 9 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 des Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes (ThAbfAG) in der Fassung vom 15. Juni 1999 (GVBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2002 (GVBl. S. 430), in Verbindung mit § 19 Abs. 5 Satz 2 und § 20 Abs. 3 Satz 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 69 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322), verordnet das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt:
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