Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 13. Dezember 2007, GVBl. LSA S. 439
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorn 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (ABl. EU Nr. L 64 S. 37).
Aufgrund von
§ 32 des Gesundheitsdienstgesetzes vom 21. November 1997 (GVBl. LSA S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. August 2007 (GVBl. LSA S. 306), und
§ 67 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S. 248) in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 24. Oktober 2006 (MBl. LSA S. 677), geändert durch Beschluss vom 14. November 2006 (MBl. LSA S. 723),
wird verordnet:
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