Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz
Vom 7. August 1997, GVBl. S. 322, zuletzt geändert am 2. Januar 2008, GVBl. S. 41
Aufgrund des Artikels 104 Satz 2 der Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 (VOBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Oktober 1995 (GVBl. S. 405), BS 100-1, und des § 7 Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 3. Dezember 1973 (GVBl. S. 375), geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 7. Februar 1983 (GVBl. S. 17), BS 114-1, wird verordnet:
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