Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 7. Juli 2008, GVBl. S. 182
Auf Grund des § 25 Abs. 6 Satz 1 und des § 112a des Berliner Wassergesetzes in der Fassung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357, 2006 S. 248, 2007 S. 48), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juni 2008 (GVBl. S. 139), wird verordnet:
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