Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 14. April 1997, SächsGVBl. S. 407, geändert am 23. Mai 2008, SächsGVBl. S. 440
Aufgrund von § 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden im Freistaat Sachsen (SächsZuÜbG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 89) wird verordnet:
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