Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 15. Juli 2022 (Nds. GVBl. S. 468)
Die Änderungen durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes und weiterer Vorschriften sowie zur Aufhebung der Niedersächsischen Wolfsverordnung vom 17. Mai 2022 (Nds. GVBl. S. 315, 325) treten gemäß Artikel 7 derselben Verordnung am 1. April 2025 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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