Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 4. Juni 1980, BGBl. I S 664
Auf Grund des § 4 Abs. 2 und 3 des Waschmittelgesetzes vom 20. August 1975 (BGBl. I S. 2255) wird nach Anhörung der beteiligten Kreise
- zu § 4 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft
- zu § 4 Abs. 3 im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft und für Jugend, Familie und Gesundheit
mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
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