Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 12. Dezember 2003, GVBl. II S. 707, geändert am 19. Dezember 2011, GVBl. I Nr. 33 S. 1, 32
Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes vom 13. Juli 1994 (GVBl. I S. 302) verordnet der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung:
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