Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hessen
Vom 4. September 2003, GVBl. I S. 262, zuletzt geändert am 16. November 2012, GVBl. S. 427
Aufgrund des § 108a Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes in der Fassung vom 18. Dezember 2002 (GVBl. 2003 I S. 10) wird verordnet:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: