Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 20. Oktober 2014, GVBl. S. 334
Aufgrund des § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vom 16. November 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 444), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Februar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 266), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 4. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143), verordnet das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:
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